Widmung und Benennung von Straßen in der Stadt Elze, Ortsteil Mehle, Landkreis Hildesheim
Der Rat der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 beschlossen, die Straßen, die im Baugebiet „Nördlich der Seikenbornstraße“ erstellt werden, uneingeschränkt als Gemeindestraßen dem Gemeingebrauch i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Straßengesetztes (NStrG) in der Fassung vom 24. September 1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.06.2018 (Nds. GVBl. S. 112) für den öffentlichen Verkehr wie folgt zu widmen:
- Waldblick (Grün gekennzeichnte Straße)
- Zum Tiefensieck (Rosa gekennzeichnte Straße)
Die Widmung wird erst wirksam werden, wenn die Straßen endausgebaut wurden und im Eigentum der Stadt Elze stehen.
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Elze.
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, zu erheben.
Elze, den 22.07.2024
gez. Schurmann
Bürgermeister