Bekanntmachung über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Elze; hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz
Der Rat der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 dem Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Stadt Elze zugestimmt und die öffentliche Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die Stadt Elze gibt gemäß § 47 d, Abs. 3, Bundesimmissionsschutzgesetz der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Stellungnahme. Der vorgenannte Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom
in der Zeit vom 26.06.2024 bis einschließlich 26.07.2024
während der Dienststunden
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Elze, Zimmer 2, Hauptstr. 61,31008 Elze, öffentlich aus.
Stellungnahmen können bis einschließlich 26.07.2024 abgegeben werden. Die Planunterlagen sind ergänzend während der Auslegungszeit im Internet unter der Adresse www.elze.de, Rubrik Bürger und Stadt/Stadtverwaltung/Bekanntmachungen einsehbar.
gez. Schurmann
Bürgermeister