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04.05.2023

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 8 "Mühlenfeld" 8. Änderung mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 08.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Mühlenfeld“ 8. Änderung gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 8 „Mühlenfeld“ 8. Änderung befindet sich im Südwesten Elzes südlich der Straße „Wiesengrund“ zwischen „Heilswannenweg“ im Westen und „Eimer Weg“ im Osten und wird, wie auf der nachfolgenden Karte schwarz umrandet dargestellt, begrenzt.

Bebauungsplan Nr. 8 "Mühlenfeld" 8. Änderung
Bebauungsplan Nr. 8 "Mühlenfeld" 8. Änderung


Ziel und Zweck der Planung

Die Funktion des Eimer Weges als Verkehrsfläche kann ohne Weiteres durch den unmittelbar benachbarten Heilswannenweg mit erfüllt werden. Die Fläche des Eimer Weges kann daher in das östlich angrenzende Wohngebiet einbezogen werden.

Durch die Bebauungsplanänderung kann eine Innenverdichtung in diesem Bereich Elzes gefördert und das westlich angrenzende Wohngebiet erweitert werden. Im Norden wird eine Verkehrsfläche für einen Parkplatz vorgesehen, der von Besuchern des Friedhofs genutzt werden kann.

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist gem. §13 a Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8 „Mühlenfeld“ 8. Änderung mit Begründung wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 12.05.2023 bis einschließlich 12.06.2023
im Fachbereich Bau und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten

Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (An-hörung). Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze oder elektronisch per Mail (bauleitplanung@elze.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 8 „Mühlenfeld“ 8. Änderung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt.


gez. Schurmann
Bürgermeister