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20.03.2023

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 13 »Nördlich der Seikenbornstraße«, Ortsteil Mehle hier: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 06.02.2023 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ im Ortsteil Mehle mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen sowie auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ befindet sich im Nordosten von Mehle zwischen Limbergstraße und Kampstraße, südlich der Bundesstraße 1 und wird, wie auf der nachfolgenden Karte schwarz umrandet dargestellt, begrenzt.

Bebauungsplan Nr. 13
Bebauungsplan Nr. 13


Zugeordnet werden zwei externe Ausgleichsflächen die auf den nachfolgenden Karten rot umrandet sind.  

Flur 4, Flurstück 5/43 - 4.413 m²
Flur 4, Flurstück 5/43 - 4.413 m²
Flur 26, Flurstück 46 (Teilfläche) - 5.177 m²
Flur 26, Flurstück 46 (Teilfläche) - 5.177 m²


Ziel und Zweck der Planung
Entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplanes soll eine Erweiterung der
Ortslage Mehle erfolgen, um einen entsprechenden Bedarf an Wohnbaugrundstücken in
der Stadt Elze decken zu können. Es handelt sich bei dem Plangebiet um eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche von einer Gesamtgröße von 3,5161 ha. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, wie dies in dieser Ortsrandlage einer ländlichen geprägten Ortschaft angemessen ist.

Die grünbezogenen Festsetzungen ergeben sich aus den Vorschlägen im Umweltbericht, der dieser Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt ist. Die Baum- und Straucharten werden nicht festgesetzt, da die entsprechende Liste im Umweltbericht nicht abschließend und bindend ist, so dass auch andere Arten, die die grundsätzlichen Anforderungen erfüllen, verwendet werden dürfen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ nebst Begründung mit Umweltbericht und Schallgutachten wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit

vom 29.03.2023 bis einschließlich 30.04.2023

im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten

Montag 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:30 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

sowie jederzeit im Internet unter https://www.elze.de/Bauen-Gewerbe/Bauen/Bauleitplanung/Bekanntmachungen/ öffentlich ausgelegt.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen, sowie nachfolgend genannte umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt sind und eingesehen werden können:

  • Umweltbericht mit grünordnerischer Auseinandersetzung und Wertstufenbilanzierung zum Bebauungsplan Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“, Biotoptypen-Bestandsplan (Landschaftsarchitekt Uwe Michel, Hildesheim, 2022)
  • Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ (Ingenieurbüro für Immissionsschutz Volker Meyer, Hildesheim, 2022)


Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:

Umwelt- und Naturschutz: Hinweise zu Auswirkungen der Vogelwelt (Landkreis Hildesheim, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 23.08.2022), Hinweise zum Trinkwassergewinnungsgebiets (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz Hildesheim (NLWKN) Schreiben vom 19.08.2022, Landkreis Hildesheim, Untere Wasserbehörde, Schreiben vom 23.08.2022), Hinweis zum Überschwemmungsgebiet (Landkreis Hildesheim, Untere Wasserbehörde, Schreiben vom 23.08.2022), Hinweis zur Verschärfung der Abflussverhältnisse des Limbachs durch Versiegelung (Leineverband Northeim, Schreiben vom 25.07.2022), Hinweis zu Baumpflanzungen (Wasserverband Peine, Schreiben vom 05.09.2022)

Baugrund: Hinweis auf allgemeinen Verdacht auf Kampfmittel (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Kampfmittelbeseitigung, Schreiben vom 05.09.2022)

Lärmimmissionen: Hinweis auf Lärm- und Staubemissionen (Landwirtschaftskammer Niedersachsen Schreiben vom 15.08.2022, Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, Schreiben vom 05.09.2022)

Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze oder elektronisch per Mail (bauleitplanung@elze.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechend des § 3 Abs. 1 S. 2 BauGB auch Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt.

Bürgermeister
In Vertretung

gez. Freimann