Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht
Gesucht werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 sowie für eine eventuell notwendige Stichwahl am 27.09.2026
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie wirken in Wahlvorständen mit und dienen für die Wählerinnen und Wähler als unmittelbarer Ansprechpartner.
Die Wahlvorstände in den Wahllokalen haben die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung während der Wahlzeit zu überwachen, dabei die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler anhand des Wählerverzeichnisses festzustellen sowie die Stimmzettel auszugeben. Nach Ablauf der Wahlzeit obliegt dem Wahlvorstand das Auszählen der Stimmen im Wahllokal, für dessen Stimmbezirk er gebildet worden ist.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten für die entsprechende Wahl berufen. Für die Berufung der Wahlvorstände ist die Gemeinde zuständig. Dabei werden zunächst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände einzureichen, die nach Möglichkeit auch vorrangig zu berücksichtigen sind. Diese Aufforderung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Für die Tätigkeiten als Wahlhelfer wird nach den Vorschriften der Kommunalwahlordnung (NKWO) eine finanzielle Entschädigung gezahlt.
Sollten die Wahlvorstände nicht ausreichend besetzt werden können, wird darauf hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet ist. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus den in § 13 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bezeichneten Gründen abgelehnt werden.
Sie sind interessiert, die Stadt Elze als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu unterstützen? Dann nehmen Sie mit Madleen Bütow vom Wahlamt der Stadt Elze unter der Telefonnummer 05068 464-34 Kontakt auf. Oder senden Sie eine Mail an wahl@elze.de.
Wir freuen uns auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und Ihr Interesse, uns zu unterstützen.