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31.05.2023

Schiedsperson gesucht

Die Stadt Elze sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schiedsperson, da die derzeitige Amtsinhaberin aus persönlichen Gründen zum 30.06.2023 von dem Amt zurücktritt.

Nach dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter ist die Schiedsperson für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Stadt zu wählen. Um an der Wahl einer Nachfolge der amtierenden Schiedsperson teilnehmen zu können, werden interessierte Elzerinnen und Elzer gebeten, sich mit der Stadt Elze bis spätestens 30.06.2023 unter nebenstehenden Kontaktdaten in Verbindung zu setzen.

Bei bestehendem Interesse ist zu beachten, dass Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein müssen. Zudem kann nicht zur Schiedsperson bestimmt werden, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Weiterhin soll die Person in der Stadt Elze ihren Hauptwohnsitz besitzen, das 30. Lebensjahr vollendet haben und soll nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.

Folgende Angaben sind für eine Aufnahme als Vorschlag erforderlich:
Name, Vorname, Beruf, Geburtsdatum und –ort, ggf. den Geburtsnamen.