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Bürgerservice

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Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes

Nr. 99115005104002

Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Formulare

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport