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Hundesteuer Festsetzung

Nr. 99102013002000

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Stadt Elze erhebt die Hundesteuer nach Maßgabe der Hundesteuersatzung der Stadt Elze.

Die Hundesteuersätze betragen derzeit

für den 1. Hund EUR 60,00 pro Jahr
für den 2. Hund EUR 84,00 pro Jahr
und für jeden weiteren Hund EUR 108,00 pro Jahr.

Verfahrensablauf

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

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