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Bürgerservice

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Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden

Nr. 99085001014002

Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Reisepass

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Frist

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Onlinedienste

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal