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Reisepass Ausstellung zusätzlicher Pässe

Nr. 99085001012007

Grundsätzlich wird für jeden Bürger/jede Bürgerin nur ein gültiger Reisepass ausgestellt.

Bei Nachweis eines berechtigten Interesses können jedoch weitere, gleichzeitig gültige Reisepässe ausgestellt werden.

Voraussetzungen

  • Personen, die beruflich viel ins Ausland reisen und deren Pass häufig für längere Zeit zur Visaerteilung bei der Botschaft des Ziellandes abgegeben werden muss.
  • Reisende nach Israel, wenn im Reisepass bereits Sichtvermerke (Visa) arabischer Staaten vorhanden sind.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Die antragstellende Person muss lediglich unterschreiben.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger  Reisepass
  • Nachweis über die Notwendigkeit eines zweiten Reisepasses, z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers über die häufigen Auslandsreisen oder Reisebestätigung für die Reise in bestimmte Länder

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Kosten

  • Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Gebühr: 37,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 59,50 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

    Gebühr: 92,00 EUR (Vorkasse: nein)

Onlinedienste

Bearbeitungsdauer

  • 4 Woche(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.12.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

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