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Bürgerservice

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Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

Nr. 99085003011001

Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport