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Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung
Nr. 99085003011001Wenn der sich im Kinderreisepass vermerkte Wohnort geändert hat, muss dies im Kinderreisepass durch die zuständige Stelle korrigiert werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Kinderreisepasses gezogen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kinderreisepass zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung muss der zuständigen Stelle unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angezeigt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Online-Dienste
Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport