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Bürgerservice

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Personalausweis Meldung wegen Wiederauffinden

Nr. 99008001014003

Wird ein Personalausweis nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • wieder gefundener Personalausweis

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist. Wurde der ursprüngliche Verlust nicht nur der zuständigen Stelle, sondern auch der Polizei angezeigt, so sollte auch diese vom Wiederauffinden in Kenntnis gesetzt werden.

Frist

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Kosten

  • Aufschlag für die Entsperrung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises

    Gebühr: 6,00 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.10.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

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