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Erteilung von Informationen zum Personalausweis
Nr. 99008001013000Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Ansprechpunkt
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport