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Bürgerservice

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Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

Nr. 99108020224000

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Onlinedienste

Über unsere Mängelmeldung können Sie die Störung auch per Formular mitteilen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.10.2012

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal