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Bürgerservice

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Straßenreinigung

Nr. 99108028000000

Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Straßenreinigungssatzung