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Hinweise für Ermäßigungsberechtigte

Ermäßigungsberechtigte zahlen die gleichen Preise wie Kinder. Ermäßigungsberechtigte sind Auszubildende und Studenten gegen Nachweis sowie Schwerbehinderte bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises.
Schulklassen und Vereine der Stadt Elze haben im Rahmen ihrer sportlichen Tätigkeiten freien Eintritt.
Die Jahreskarten verlieren am Ende der Saison ihre Gültigkeit. Zehnerkarten haben eine Gesamtgültigkeitsdauer von drei Jahren. Für Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ist der Eintritt frei.

Erläuterungen für den Erwerb einer Jahreskarte für Familien

Zum Erwerb einer Jahreskarte für Familien sind berechtigt:

Ehepaare bzw. Alleinerziehende einschließlich ihrer im Haushalt lebenden Kinder bis 16 Jahre ohne eigenes Einkommen.
Unverheiratete Paare, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, einschließlich ihrer im Haushalt lebenden Kinder bis 16 Jahre ohne eigenes Einkommen. Die Haushaltsgemeinschaft ist durch Vorlage der Personalausweise nachzuweisen.

Kinder ab 16 Jahre ohne eigenes Einkommen können bei Vorlage einer Schulbescheinigung, eines Studentenausweises o.ä. ebenfalls berücksichtigt werden.

Das Personal ist aufgefordert worden, bei Unklarheiten die Daten im Einwohnermeldeamt überprüfen zu lassen.