Kommunalwahlen am 12. September 2021
Die aktuelle Wahlperiode für die Mandatsträger der über 2.000 kommunalen Vertretungen in Niedersachsen hat am 01. November 2016 begonnen und endet nach der 5-jährigen Wahlperiode am 31. Oktober 2021. Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 20. Oktober 2020 die Verordnung zur Festlegung des Wahltermins für die Kommunalwahlen 2021 beschlossen. Danach finden die allgemeinen Neuwahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen am 12. September 2021 statt. In vielen Kommunen finden zeitgleich die Direktwahlen der Hauptverwaltungsbeamtinnen und - beamten statt.
Aktuelle Informationen zur Kommunalwahl in der Stadt Elze finden Sie nachfolgend.
Bekanntmachung des Ergebnisses der Stadtratswahl in der Stadt Elze am 12. September 2021
Das endgültige Wahlergebnis der Wahl des Stadtrats in der Stadt Elze am 12. September 2021 ist wie folgt ermittelt und vom Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung vom 16.09.2021 festgestellt worden:
Zahl der Wahlberechtigten: | 7.317 | |
Zahl der Wählerinnen und Wähler: | 4.267 | |
Ungültige Stimmzettel: | 55 | |
Gültige Stimmzettel: | 4.212 | |
Gültige Stimmen: | 12.419 | |
Zahl der Sitze: |
24 | |
Die gültigen Stimmen und die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Parteien: |
||
Partei |
Stimmen |
Sitze |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands - SPD |
4.632 |
9 |
Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen - CDU | 3.212 |
6 |
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE |
1.548 |
3 |
Unabhängige Wählergruppe Elze - UWE |
2.212 |
4 |
DIE LINKE. Niedersachsen – DIE LINKE. |
272 |
1 |
Piratenpartei Niedersachsen - Piraten |
543 |
1 |
Folgende Bewerberinnen und Bewerber haben nach der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses einen Sitz erhalten:
1. SPD
1. Thiesemann, Diane,
2. Thiesemann, Wolfgang,
3. Othmer, Hartwig,
4. Jäkel, Reiner,
5. Reissig, Stefan,
6. Knop, Lars,
7. Witt, Evelyn,
8. Rotter, Eckhard,
9. Gatz, Siegfried
2. CDU
1. Schulte-Schüren, Jürgen,
2. Freifrau von Cramm, Birgit,
3. Wille, Albert,
4. Schenk, Sebastian,
5. Hilbert, Niklas
6. Ratzeburg, Jan
3. GRÜNE
1. Thiesemann, Andreas,
2. Weile, Heike,
3. Rieck, Martin
4. UWE
1. Bantelmann, Ulrich,
2. Rathmer, Joachim,
3. Pflock-Klatte, Esther,
4. Röver, Michael
5. DIE LINKE.
1. Walla, Fabian
6. PIRATEN
1. Höfer, Phil
Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge für die durch Personenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber:
1. SPD 1. Steinemann, Sven, 2. Boy, Bernd;
2. CDU keine;
3. GRÜNE 1. Zürner, Karsten-Rene, 2. Weile, Carsten, 3. Beck, Barbara, 4. Daerr, Florian;
4. UWE 1. Janke, Klaus, 2. Wucherpfennig, Anja, 3. Grupe, Thomas, 4. Ahrens, Andreas;
5. DIE LINKE. keine;
6. PIRATEN 1. Höfer, Kim
Ersatzpersonen und ihre Reihenfolge für die durch Listenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber:
1. SPD 1. Boy, Bernd, 2. Steinemann, Sven;
2. CDU keine;
3. GRÜNE 1. Daerr, Florian, 2. Beck, Barbara, 3. Zürner, Karsten-Rene, 4. Weile, Carsten;
4. UWE 1. Grupe, Thomas, 2. Ahrens, Andreas, 3. Wucherpfennig, Anja, 4. Janke, Klaus;
5. DIE LINKE. keine;
6. PIRATEN keine;
Elze, den 17.September 2021
i.V. gez. Andreas Fromme
Gemeindewahlleiter
Wahlbekanntmachung zur Landratswahl, Kreistagswahl und Stadtratswahl
- Am 12.09.2021 finden in der Stadt Elze die Landratswahl, Kreistagswahl und die Stadtratswahl statt. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Sollte bei der Landratswahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 26.09.2021 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Stichwahl statt.
- Die Stadt Elze ist in folgende 14 Wahlbezirke eingeteilt:
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 22.08.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.Nr. Ort Wahlraum I Elze Hotel Papenhof III Elze Ehem. Kindergarten IV Elze Volkshochschule V Elze Astrid-Lindgren-Schule VI Elze Bürgertreff VII Elze Schützenhaus VIII Mehle Mehrzweckhalle X Esbeck Dorfgemeinschaftshaus XI Sehlde Dorfgemeinschaftsraum XII Sorsum Kindergarten Sorsum (rechts) XIII Wittenburg Kindergarten Sorsum (links) XIV Wülfingen Mehrzweckgebäude B1 Elze Ehem. Kindergarten, Raum 2 B2 Elze Ehem. Kindergarten, Raum 3
Die Wahlbenachrichtigungen enthalten einen Hinweis, ob der jeweilige Wahlraum mit einem Rollstuhl erreicht werden kann. Soweit in einigen Wahlbezirken die Wahlräume nur über Stufen zu erreichen sind, werden gehbehinderte Wahlberechtigte besonders auf die Möglichkeit der Briefwahl hingewiesen.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltage um 15:00 Uhr im ehem. Kindergarten, Bahnhofstraße 12 in Elze zusammen. - Jede wählende Person hat für jede Wahl der Abgeordneten (Kreistags- und Stadtratswahl), für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen und für jede Direktwahl (Landratswahl) eine Stimme.
- Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl der Abgeordneten die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge. Die Stimmzettel für die Direktwahl (Landratswahl) enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge.
- Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie
- bei der Wahl der Abgeordneten (Kreistagswahl und Stadtratswahl), durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem ihre Stimmen gelten sollen. Sie kann für jede Wahl bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf
- eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
- eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,
- Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen,
- Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,
- Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge.
Es dürfen jeweils nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden, sonst ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig!
- bei der Direktwahl (Landratswahl), durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wer oder wem ihre Stimme gelten soll. Es darf jeweils nur eine Stimme auf dem Stimmzettel abgegeben werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig!
- bei der Wahl der Abgeordneten (Kreistagswahl und Stadtratswahl), durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem ihre Stimmen gelten sollen. Sie kann für jede Wahl bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf
- Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.
- Die wählende Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimmen nur in dem für sie zuständigen Wahlraum abgeben. WahlscheininhaberInnen können an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.
- Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:
- Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihre Stimmzettel.
- Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
- Sie unterschreibt unter Angabe des Datums die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“.
- Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
- Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
- Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden.
Auch für die gleichzeitig stattfindenden Wahlen benutzt die wählende Person nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag!
Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind der Rückseite des Wahlscheins zu entnehmen.
- Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.
- Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben und eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig.
- Eine wahlberechtigte Person, die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer von der wahlberechtigten Person selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt und eine Hilfeleistung unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die eine selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung der wahlberechtigten Person ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Eine Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
- Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung der wahlberechtigten Person eine Stimme abgibt. Auch der Versuch ist strafbar.
Elze, den 03.09.2021
Der Bürgermeister
Im Auftrag
Andreas Fromme
Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 12.09.2021 sowie ggf. durchzuführende Stichwahlen am 26.09.2021
- Wahlberechtigte haben gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Dazu können die Wahlberechtigten in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes vom 23.08.2021 bis 27.08.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einsehen, und zwar an folgenden barrierefrei zugänglichen Stellen:Rathaus der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze Zimmer 14
- Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.08.2021 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.
- Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 27.08.2021 von jeder/jedem Wahlberechtigten oder einer von ihr/ihm beauftragten Person bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
- Eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.
- Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,
- wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
- wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
- Der Wahlschein wird von der in Ziffer 1 genannten Gemeinde/Stadt erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.
- Wahlscheine können bis zum 10.09.2021, 13:00 Uhr, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichtenversendete Anträge sind unzulässig. In bestimmten Ausnahmefällen (siehe Nr. 5) kann ein Wahlscheinnoch bis zum 12.09.2021, 15:00 Uhr, bei der örtlich zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungbeantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde/Stadt vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangenhat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. - Verlorene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (11.09.2021), ein neuer Wahlschein erteilt werden.
- Wahlberechtigte mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen nur durch Briefwahl wählen. Die wählende Person hat der Gemeindewahlleitung der Gemeinde/Stadt, in der der Wahlschein ausgestellt worden ist, im verschlossenen Wahlbriefumschlag
1. den Wahlschein,
2. den/die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag
so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.
Elze, den 03.08.2021
Stadt Elze
i.A. Fromme
Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Stadtratswahl am 12. September 2021
Für die Stadtratswahl in der Stadt Elze am 12.09.2021 hat der Gemeindewahlausschuss in seiner Sitzung am 28. Juli 2021 folgende Wahlvorschläge zugelassen:
(1) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) |
||||
1 |
Reissig, Stefan |
Diplom-Verwaltungswirt |
*1979 |
Elze |
2 |
Thiesemann, Diane |
Projektmanagerin |
*1985 |
Mehle |
3 |
Jäkel, Reiner |
Landesbeamter |
*1958 |
Elze |
4 |
Witt, Evelyn |
Diplom-Sonderpädagogin |
*1957 |
Elze |
5 |
Thiesemann, Wolfgang |
Rentner |
*1948 |
Mehle |
6 |
Knop, Lars |
Messtechniker |
*1977 |
Wülfingen |
7 |
Rotter, Eckhard |
Selbstständig |
*1955 |
Elze |
8 |
Gatz, Siegfried |
Rentner |
*1953 |
Elze |
9 |
Boy, Bernd |
Natur- und Landschaftspfleger |
*1967 |
Mehle |
10 |
Steinemann, Sven |
Pädagogischer Mitarbeiter |
*1973 |
Elze |
11 |
Othmer, Hartwig |
Richter am Bundessozialgericht |
*1963 |
Wülfingen |
(2) Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU) |
||||
1 |
Schulte-Schüren, Jürgen |
Dipl.-Ing. agr. |
*1960 |
Sehlde |
2 |
Freifrau von Cramm, Birgit |
Hausfrau |
*1946 |
Elze |
3 |
Hilbert, Niklas |
Student |
*1997 |
Elze |
4 |
Schenk, Sebastian |
Kaufm. Angestellter |
*1979 |
Elze |
5 |
Wille, Albert |
Kaufmann im Groß- und Außenhandel |
*1967 |
Sorsum |
6 |
Ratzeburg, Jan |
Staatl. gepr. Techniker Maschinenbau |
*1983 |
Wittenburg |
(3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) |
||||
1 |
Weile, Heike |
Lehrerin |
*1969 |
Sorsum |
2 |
Rieck, Martin |
Rechtsanwalt |
*1957 |
Elze |
3 |
Daerr, Florian |
Sales Manager |
*1978 |
Esbeck |
4 |
Thiesemann, Andreas |
Lehrer |
*1982 |
Mehle |
5 |
Beck, Barbara |
Pensionärin |
*1957 |
Wülfingen |
6 |
Zürner, Karsten-Rene |
Altenpfleger |
*1996 |
Elze |
7 |
Weile, Carsten |
Diplom-Biologe |
*1963 |
Sorsum |
(5) Unabhängige Wählergruppe Elze (UWE) |
||||
1 |
Rathmer, Joachim |
Selbstständiger Kaufmann |
*1964 |
Elze |
2 |
Bantelmann, Ulrich |
Rechtsanwalt |
*1961 |
Elze |
3 |
Röver, Michael |
Dipl.-Kaufmann |
*1964 |
Elze |
4 |
Pflock-Klatte, Esther |
Kinderkrankenschwester |
*1964 |
Mehle |
5 |
Grupe, Thomas |
Kfm. Angestellter |
*1969 |
Elze |
6 |
Ahrens, Andreas |
Fahrlehrer |
*1981 |
Elze |
7 |
Wucherpfennig, Anja |
Rechtsanwaltsfachangestellte |
*1977 |
Elze |
8 |
Janke, Klaus |
Selbstständig |
*1954 |
Elze |
(7) DIE LINKE. Niedersachsen (DIE LINKE.) |
||||
1 |
Walla, Fabian |
Student |
*1995 |
Elze |
(12) Piratenpartei Niedersachsen (PIRATEN) |
||||
1 |
Höfer, Kim |
Studentin |
*2000 |
Elze |
2 |
Höfer, Pfil |
Softwareentwickler |
*1995 |
Elze |
Elze, den 29. Juli 2021
Stadt Elze
Der Wahlleiter
In Vertretung
gez. Fromme
(Fromme)
Wahlbekanntmachung der Wahlleitung der Stadt Elze
Für die Gemeindewahl am 12. September 2021 wird Folgendes bekannt gegeben:
1. Wahlleitung
Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Wolfgang Schurmann, Hauptstr. 61, 31008 Elze
Stv. Gemeindewahlleiter: Stadtamtmann Andreas Fromme, Hauptstr. 61, 31008 Elze
2. Zahl der Vertreter
Der Rat der Stadt Elze wird aus 24 Ratsmitgliedern gebildet. Die Höchstzahl der Wahlbewerber je Wahlvorschlag beträgt 29.
3. Wahlgebiet und Wahlbereiche
Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Elze und bildet einen Wahlbereich.
4. Wahlvorschläge
Es wird zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.
Jeder Wahlvorschlag für die Gemeindewahl muss von mindestens 20 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereiches unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 NKWG). Ausgenommen davon sind nachfolgend aufgeführte Parteien oder Wählergruppen:
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE. Niedersachsen (Die LINKE)
Alternative für Deutschland (AfD)
Unabhängige Wählergruppe Elze (UWE)
Einzelwahlvorschlagsträger Rinne, Jens
Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.
Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 26.07.2021 - 18.00 Uhr - bei der Wahlleitung einzureichen.
5. Wahlanzeige
Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 14.06.2021 bei der Nieders. Landeswahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover einzureichen. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.
6. Wahlausschuss
Für die Gemeindewahl am 12.09,2021 wird gemäß § 8 Abs. 4 der Nieders. Kommunalwahlordnung die Zusammensetzung des Wahlausschusses bekannt gegeben:
Vorsitzender |
Stellvertr. Vorsitzender |
Wolfgang Schurmann |
Andreas Fromme |
Beisitzerinnen und Beisitzer |
Stv. Beisitzerinnen und stv. Beisitzer |
Elke Hennies |
Ursel Marquordt |
Manfred Kehr |
Detlef Thamm |
Nicole Röver |
Veronika Büschgens |
Hanno Rau |
Friedrich Thiele |
Peter Katz |
Christian Schwarze |
Katharina Körbes-Scherer |
Kerstin Lange |
Elze, den 12.05.2021
gez. Schurmann
Wahlleiter
Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht
Gesucht werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am 12.09.2021 sowie eine eventuell notwendige Stichwahl und die Bundestagswahl am 26.09.2021.
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie wirken in Wahlvorständen mit und dienen für die Wählerinnen und Wähler als unmittelbarer Ansprechpartner.
Die Wahlvorstände in den Wahllokalen haben die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung während der Wahlzeit zu überwachen, dabei die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler anhand des Wählerverzeichnisses festzustellen sowie die Stimmzettel auszugeben. Nach Ablauf der Wahlzeit obliegt dem Wahlvorstand das Auszählen der Stimmen im Wahllokal, für dessen Stimmbezirk er gebildet worden ist.
Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten für die entsprechende Wahl berufen. Für die Berufung der Wahlvorstände ist die Gemeinde zuständig. Dabei werden zunächst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände einzureichen, die nach Möglichkeit auch vorrangig zu berücksichtigen sind. Diese Aufforderung ist zwischenzeitlich erfolgt.
Für die Tätigkeiten als Wahlhelfer wird nach den Vorschriften der Kommunalwahlordnung (NKWO) eine finanzielle Entschädigung gezahlt.
Sollten die Wahlvorstände nicht ausreichend besetzt werden können, wird darauf hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet ist. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus den in § 13 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bezeichneten Gründen abgelehnt werden.
Um während der Corona Pandemie eine größtmögliche Sicherheit in den Wahllokalen zu gewährleisten, wurde durch das Wahlbüro ein Konzept zum Infektionsschutz erarbeitet.
Zudem hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bekannt gegeben, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Gruppe für die Impfpriorität 3 angehören. Somit besteht die Möglichkeit, ab dem 31.05.2021 einen Termin bzw. einen Wartelistenplatz beim Impfzentrum oder bei einem niedergelassenen Arzt zu vereinbaren. Bei entsprechendem Interesse besteht aber auch die Möglichkeit an einem zentralen Impftermin in Elze geimpft zu werden.
Interessierte Wahlberechtigte werden gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Elze, Hauptstr. 61, Madleen Bütow, Zimmer 13 (E-Mail: m.buetow@elze.de oder Tel. 05068 4640), zu wenden. Wir freuen uns auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und auf das Interesse, die Stadt Elze zu unterstützen.