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28.05.2021

SuedLink: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen in der Stadt Elze

Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Am 12.05.2021 hat TransnetBW einen Antrag auf Planfeststellungsbeschluss bei der Bundesnetzagentur für den Planfeststellungsabschnitt B3 von SuedLink in Niedersachsen (zwischen Elze und Einbeck-Strodthagen) nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eingereicht. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens sind verschiedene Vorarbeiten, wie z. B. Untersuchungen zum Baugrund, zu archäologischen Denkmälern und zur Flora und Fauna notwendig. Diese dienen dazu, einen konkreten Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden an technisch anspruchsvollen Querungen in den kommenden Monaten Baugrunduntersuchungen statt. Mithilfe der Untersuchungen vertiefen die Übertragungsnetzbetreiber ihre Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds und ermitteln u. a. wichtige Bodenkennwerte oder die Flurabstände wasserführender Schichten. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung fließen in den Abwägungsprozess zur Findung des konkreten Leitungsverlaufs ein und sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG). Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Informationen zu den Baugrunduntersuchungen
Für die Baugrunduntersuchungen werden mit einem Bohrgerät (Bohrungen mit einem Durchmesser von bis zu 150 mm) oder einem Raupenbohrgerät Bodenproben von ca. 1 Meter Länge bis in 30 Meter Tiefe entnommen. Die Bohrungen werden an möglichst gut zugänglichen Stellen mit geringstmöglicher Störung der Flächennutzung erfolgen. Zeitlich parallel und in unmittelbarer Nähe zu den Kernbohrungen werden Drucksondierungen und Rammsondierungen durchgeführt. Bei den Drucksondierungen wird ein Messkopf an einem Gestänge (Durchmesser ca. 35 mm) bis zu 20 Meter, bei den Rammsondierungen ein Gestänge (Durchmesser ca. 50 mm) bis zu ca. 20 Meter in den Untergrund eingebracht. Des Weiteren sind ergänzende Baggerschürfe bis max. 3 Meter Tiefe vorgesehen. Dabei wird mit einem Bagger Erde an ausgewählten Untersuchungspunkten lokal eng begrenzt ausgehoben, um die geologischen Schichten zu untersuchen. Nach Abschluss der Bohrarbeiten werden die Bohrlöcher und Baggerschürfe entsprechend der angetroffenen Bodenschichten wieder fachgerecht verfüllt.

Bei Verdacht auf Kampfmittel ist eine Kampfmitteluntersuchung notwendig (Festlegung erfolgt durch den verantwortlichen Feuerwerker nach § 20 SprenG). Für die Ausführung der Bohrungen sind pro Untersuchungsstelle wenige Tage Dauer zu erwarten. Pro Untersuchungsstelle sind mehrere Kernbohrungen (DIN EN ISO 22475-1) und Drucksondierungen oder Rammsondierungen (DIN EN ISO 22476-1 oder 22476-2) möglich. Ergänzt werden die vorgenannten Untersuchungen an ausgewählten Untersuchungsstellen durch oberflächengeophysikalische Untersuchungen. Hierzu werden Messgeräte an der Geländeoberfläche händisch ausgelegt, um die Untergrundschichten ohne Eingriff in den Boden zu untersuchen.

Für den An- und Abtransport aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien müssen öffentliche und private Straßen und Wege sowie ggf. temporäre Abstellflächen in Anspruch genommen werden. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die TransnetBW GmbH bzw. durch die von ihr beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in § 44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Weitere Maßnahmen
Bei den ausgewählten Querungsbereichen werden die Baugrunduntersuchungen von ökologischen, bodenkundlichen sowie archäologischen Baubegleitungen überwacht. Diese sorgen für die Einhaltung der umweltgerechten, bodenkundlichen und archäologischen Standards und Auflagen mit dem Ziel, unnötige Eingriffe in Natur und Landschaft und in den Boden auszuschließen sowie Schäden an archäologischen Denkmälern und Objekten zu vermeiden. Zur Erfassung der topographischen Verhältnisse des Geländes werden ergänzend Vermessungsarbeiten mit GPS oder traditionellen Einmessverfahren sowie ggf. nicht invasive geophysikalische Untersuchungen (Georadar, Geoelektrik, Seismik und Elektromagnetik) durchgeführt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten mitgeteilt. Die Vorarbeiten erfolgen in der Stadt Elze im Zeitraum von 14. Juni 2021 bis 13. Dezember 2021.

Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und wetterbedingten Bodenverhältnissen ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstückliste und den Planunterlagen. Diese liegen am Auslageort der Stadt Elze zur öffentlichen Einsicht nach telefonischer Voranmeldung: 05068 464-0 aus. Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze. Die Unterlagen liegen bis zum 13. Dezember 2021 zur Einsichtnahme aus. Bitte tragen Sie am Auslageort eine FFP2-Maske oder einen medizinischen Mund-Nase-Schutz. Mitarbeiter von TransnetBW GmbH oder von ihr beauftragte Firmen setzen sich mit den von den genannten Maßnahmen berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten in Verbindung.

Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeiter von TransnetBW GmbH zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.

TenneT ist bei SuedLink für den nördlichen Trassenabschnitt und die Konverter in Schleswig-Holstein und Bayern zuständig. In den Zuständigkeitsbereich von TransnetBW fallen der südliche Trassenabschnitt und der Konverter in Baden-Württemberg.