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19.07.2021

SuedLink: Ankündigung von faunistischen Kartierungen in der Stadt Elze

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens finden an technisch anspruchsvollen Querungen sowie im Bereich des möglichen Leitungsverlaufs faunistische Untersuchungen statt. Die biologischen Untersuchungen dienen dazu, einen Leitungsverlauf zu finden, der die Belange von Mensch, Natur und Umwelt bestmöglich berücksichtigt. Mithilfe der Untersuchungen vertiefen wir deshalb unsere Kenntnisse der jeweiligen lokalen Voraussetzungen des Baugrunds. Die gewonnenen Daten und deren fachliche Bewertung sind Bestandteil der sogenannten Unterlagen nach § 21 NABEG. Erst mit der Einreichung dieser Unterlagen erfolgt der Vorschlag für einen konkreten Leitungsverlauf. Mit den geplanten Untersuchungen ist keine Festlegung für einen Leitungsverlauf verbunden.

Informationen zu den Kartierungen
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Art und Umfang der Kartierungen können in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Horchboxen, Niströhren/-kästen, Lebendfallen/Verstecken, Lockstöcken, Spurentunneln oder Hand- und Kescherfängen sowie eine Elektrobefischung erfolgen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag.

Im Rahmen der Untersuchungen sind Mitarbeiter/innen mit Pkw, per Rad oder zu Fuß unterwegs und werden ggf. zeitlich begrenzt Markierungen setzen, wodurch keine Schäden an den Grundstücken entstehen. Maschinen werden bei diesen Maßnahmen nicht eingesetzt. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Schäden oder unmittelbaren Vermögensnachteilen kommen, werden diese durch die Tennet TSO GmbH oder den von ihnen beauftragten Firmen entsprechend den gesetzlichen Regelungen in §44 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angemessen entschädigt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Verbindung mit § 18 Absatz 5 NABEG. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten die Untersuchungsarbeiten mitgeteilt. Die Kartierungen erfolgen in der Stadt Elze im Zeitraum von 09.08.2021 bis 31.12.2021. Der zeitliche Ablauf der Vorarbeiten hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den Lebenszyklen der Tierarten ab. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der entsprechenden Flurstückliste, die öffentlich zur Verfügung gestellt wird. Diese liegen am Auslageort der Stadt Elze zur öffentlichen Einsicht aus: Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze. Die Einsicht in die Unterlagen ist nur nach telefonischer Voranmeldung 05068 464-12 möglich. Bitte tragen Sie am Auslageort einen medizinischen Mund-Nase-Schutz.

Mitarbeiter von TenneT TSO GmbH oder von ihr beauftragte Firmen werden sich mit den von den genannten Maßnahmen betroffenen Eigentümern und Nutzungsberechtigten im Vorfeld der Durchführung der Maßnahmen zur zeitlichen Abstimmung der Arbeiten und Beweissicherung in Verbindung setzen.