Sprungziele
Suche
schließen

Häufig gesucht

Seiteninhalt
31.07.2020

SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Stadt Elze Anpassungen der Probeflächen und Kartierzeiträume

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell finden bereits Vorarbeiten für die Planfeststellung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.

Aufgrund des Lebenszyklus‘ und der Aktivitätsfenster von verschiedenen Artengruppen im Jahresverlauf haben einige Kartierungen bereits begonnen, um die Tiere in diesem sehr früh beginnenden Frühjahr 2020 auch sicher erfassen zu können. Diese Arbeiten wurden bereits im November / Dezember 2019 bekannt gemacht. Die bisher erfolgten faunistischen Kartierungen im Offenland und Wald sowie an Gewässern haben neue, verbesserte Erkenntnisse über den Untersuchungsraum erbracht. Folglich ist die Lage einiger Probeflächen angepasst bzw. in einigen Fällen erweitert worden.

Kartierungsarbeiten
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfänge erfolgen. Auch die Zeiträume zur Erfassung einzelner Arten haben sich in Einzelfällen geändert.

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden und diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i.V.m. § 18 Ab-satz 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Stadt Elze im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020. Die durch die neuen Erkenntnisse nun zusätzlich dafür vorgesehenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste. Diese liegt im Rathaus der Stadt Elze, Zimmer 25, Hauptstraße 61, 31008 Elze zwischen 10.08.2020 und 31.12.2020 zur öffentlichen Einsicht aus. Die ausliegenden Unterlagen enthalten auch Angaben zu den neuen Kartierzeiträumen. Mitarbeiter der Vorhabenträger oder von ihnen beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten bei Bedarf in Kontakt treten.