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29.04.2020

Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr.32 »Am Hanlah Nord D« 6. Änderung der Stadt Elze

Der Rat der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 04.03.2020 den Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hanlah Nord D“ 6. Änderung, gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2.414) in der zurzeit gültigen Fassung sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nieders. GVBl. S. 576) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung mit den örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung dazu beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachfolgenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.

Bebauungsplanes Nr.32 »Am Hanlah Nord D« 6. Änderung
Bebauungsplanes Nr.32 »Am Hanlah Nord D« 6. Änderung


Der Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hanlah Nord D“ 6. Änderung mit örtlichen Bauvorschriften der Stadt Elze und die Begründung dazu kann vom Tage dieser Bekanntmachung an bei der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes kann dabei Auskunft gegeben werden.


Öffnungszeiten:

Montag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr


Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Elze geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Stadt Elze geltend gemacht worden sind. Der Sach-verhalt, der die Verfahrens- und Formvorschriften oder die Mängel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädi-gung von den durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen, über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim wird der Bebauungsplan Nr. 32 „Am Hanlah Nord D“ 6. Änderung der Stadt Elze rechtsverbindlich.


Bürgermeister
In Vertretung:

gez. Freimann