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20.07.2022

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 13 »Nördlich der Seikenbornstraße«, Ortsteil Mehle hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 20.04.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ im Ortsteil Mehle gemäß § 2 (1) BauGB und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung im Rahmen einer Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ im Ortsteil Mehle befindet sich im Nordosten von Mehle zwischen Limbergstraße und Kampstraße, südlich der Bundesstraße 1 und wird, wie auf der nachfolgenden Karte schwarz umrandet dargestellt, begrenzt.

 Bebauungsplan Nr. 13 »Nördlich der Seikenbornstraße«
Bebauungsplan Nr. 13 »Nördlich der Seikenbornstraße«

Ziel und Zweck der Planung
Entsprechend der Darstellung des Flächennutzungsplanes soll eine Erweiterung der Ortslage Mehle erfolgen, um einen entsprechenden Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Stadt Elze decken zu können. Es handelt sich bei dem Plangebiet um eine bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche von einer Gesamtgröße von 3,5161 ha. Es wird ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, wie dies in dieser Ortsrandlage einer ländlichen geprägten Ortschaft angemessen ist.

Die grünbezogenen Festsetzungen ergeben sich aus den Vorschlägen im Umweltbericht, der dieser Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt ist. Die Baum- und Straucharten werden nicht festgesetzt, da die entsprechende Liste im Umweltbericht nicht abschließend und bindend ist, so dass auch andere Arten, die die grundsätzlichen Anforderungen erfüllen, verwendet werden dürfen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ nebst Begründung mit Umweltbericht und Schallgutachten wird gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit

vom 01.08.2022 bis einschließlich 05.09.2022

im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten

Montag 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:30 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Da aufgrund der Corona Pandemie das Rathaus derzeit geschlossen ist, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten (05068-46440).

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ unberücksichtigt bleiben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

gez. Schurmann
Bürgermeister