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03.08.2020

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 1 „Westlich der Schillerstraße“  - 2. Änderung mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elzehat in seiner Sitzung am 07.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.1 „Westlich der Schillerstraße“ - 2. Änderung gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr.1„Westlich der Schillerstraße“ 2. Änderung befindet sich Norden Elzes zwischen Gerhart-Hauptmann-Straße und Hoffmannweg von Elze, westlich der Bundesstraße 1 und wird,wie auf der nachfolgenden Karte dargestellt,begrenzt.

Bebauungsplan Nr. 1 "Westlich der Schillerstraße"
Bebauungsplan Nr. 1 "Westlich der Schillerstraße"

Ziel und Zweck der Planung

Nachdem in fußläufiger Entfernung von jeweils 400 m zwei weitere Spielplätze an der Louis-Krüger-Straße bzw. der Freiherr-vom-Stein-Straße vorhanden sind, soll auf den hier festgesetzten Spielplatz verzichtet und seine Fläche in das benachbarte reine Wohngebiet übernommen werden.Dadurch kann eine Innenverdichtung in diesem Bereich Elzes erreicht und das Wohnraumangebot entsprechend der Nachfrage erweitert werden.Die Festsetzungen des benachbarten Wohngebietes werden sinngemäß übernommen. Durch die vorliegende Bebauungsplanänderung soll die Innenentwicklung Elzes gefördert werden. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,0826 ha. Aufgrund des Planungsziels dieser Änderung wird der Flächennutzungsplan gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB einer Berichtigung unterzogen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 „Westlich der Schillerstraße“ 2. Änderung mit Begründung wird gemäß §3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 10.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020

im Fachbereich Bau und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten

Montag 8.00 -12.30 Uhr
Dienstag 8.00 -12.30 Uhr und 13.30 –15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 -12.30 Uhr und 13.30 –17.30 Uhr
Freitag 8.00 -13.00 Uhr

öffentlich ausgelegt. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist gem. §13 a Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.

Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung). Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Westlich der Schillerstraße“ 2. Änderung unberücksichtigt bleiben.Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt.


gez. Pfeiffer
Bürgermeister