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08.06.2020

Bekanntmachung über den beabsichtigten Erlass einer Verordnung über das Naturschutzgebiet »Leineaue zwischen Gronau und Burgstemmen«, NSG HA 129 in der Samtgemeinde Leinebergland, der Stadt Elze und der Gemeinde Nordstemmen, Landkreis Hildesheim

Aufgrund der §§ 14 und 19 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19.02.2010 (Nds. GVBl. S. 104), geändert durch Art. 3 § 21 Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung und anderer Gesetze vom 20.05.2019 (Nds. GVBl. S. 88) in Verbindung mit § 22 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in der Fassung vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 Zweites Änderungsgesetz vom 04.03.2020 (BGBl. I S. 440), beabsichtigt der Landkreis Hildesheim, eine Verordnung über das das Naturschutzgebiet „Leineaue zwischen Gronau und Burgstemmen“ zu erlassen.

Der Verordnungsentwurf sowie die Karte liegen bei der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze, der Samtgemeinde Leinebergland, Blankestraße 16, 31028 Gronau (Leine), der Gemeinde Nordstemmen, Fachbereich 3, Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen und dem Landkreis Hildesheim, Bischof-Janssen-Straße 31, Zimmer 408, 31134 Hildesheim in der Zeit

vom 17.06.2020 bis 15.07.2020

zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Bitte beachten Sie, dass vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Situation die genannten Auslegungsstellen für Besucher*innen nur eingeschränkt geöffnet sind. Der Dienstbetrieb bleibt aber aufrechterhalten, sodass die Unterlagen eingesehen werden können. Hierzu ist eine vorherige telefonische Terminabsprache oder auch per email in der Gemeinde Nordstemmen mit der entsprechenden Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (s.u.) vorzunehmen. Die erforderlichen einzuhaltenden Schutzmaßnahmen (z.B. Mund-Nasen-Schutzmaske, Einweghandschuhe, Abstandsregelung, Einsichtnahme nur jeweils durch eine einzelne Person) sind dabei mit abzuklären.

Anregungen und Bedenken gegen die die Verordnung können von jedermann bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Elze, der Samtgemeinde Leinebergland, der Gemeinde Nordstemmen oder beim Landkreis Hildesheim, Bischof-Janssen-Straße 31, Zimmer 408, 31134 Hildesheim, geltend gemacht werden.

Die Unterlagen sind auch auf der Internetseite des Landkreises Hildesheim abrufbar.

Kontaktaufnahme zur Terminabsprache:
Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze: 05068/46423

Samtgemeinde Leinebergland,
Blankestraße 16, 31028 Gronau (Leine): 05182/902-0

Gemeinde Nordstemmen, Fachbereich 3,
Rathausstraße 3, 31171 Nordstemmen: Tel. 05069/800-0 oder per Email gemeinde@nordstemmen.de