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31.07.2020

Bekanntmachung über die Beantragung einer wasserrechtlichen Bewilligung für die Zutageförderung von Grundwasser in Elze

Die Purena GmbH, Halchtersche Straße 33, 38304 Wolfenbüttel, hat mit Antrag vom 08.07.2020 die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung gemäß § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 12 und § 14 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der derzeit gültigen Fassung für die Zutageförderung von Grundwasser auf dem Flurstück 32, Flur 28 der Gemarkung Elze, bis zu einer Menge von

160 m³/h
3.120 m³/d
750.000 m³/a

beantragt.

Der Antrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen in der Zeit vom

05. August 2020 bis 04. September 2020

beim Landkreis Hildesheim, Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim, Zimmer 413, und bei der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen gegen die beantragten Gewässerbenutzungen können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Hildesheim und bei der Stadt Elze erhoben werden. Anträge, die diesem Antrag entgegenstehen, müssen innerhalb derselben Frist und Form bei einer dieser Behörden eingereicht werden (§ 4 Satz 2 Niedersächsisches Wassergesetz). Später eingereichte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Einwendungen wegen nachteiliger Wirkungen der Gewässerbenutzungen können später nur nach § 14 Abs. 6 WHG geltend gemacht werden. Privatrechtliche vertragliche und vergleichbare Ansprüche werden durch die Bewilligung nicht ausgeschlossen (§ 16 Abs. 3 WHG).

Es wird darauf hingewiesen, dass Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem sich anschließenden Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, und dass die Zustellung der Entscheidung über diese Einwendungen durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.


Hildesheim, den 29.07.2020
Landkreis Hildesheim
Der Landrat
Im Auftrag

gez. Sündermann