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15.03.2021

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 4 »Unterer Kamp Nord« im Ortsteil Mehle 2. Änderung
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat am 30.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.4 „Unterer Kamp Nord“ 2. Änderung im Ortsteil Mehle gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitig die Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Unterer Kamp Nord“ liegt im Norden des Ortsteils Mehle und wird, wie auf der nachfolgenden Karte dargestellt, begrenzt.

Bebauungsplan Nr. 4 »Unterer Kamp Nord«
Bebauungsplan Nr. 4 »Unterer Kamp Nord«

Ziel und Zweck der Planung

Durch diese Bebauungsplanänderung soll eine Erweiterung der baulichen Nutzung auch in den rückwärtigen Bereichen ermöglicht werden. Aufgrund der erheblichen Grundstückstiefen und der vergleichsweise bislang sehr kleinen überbaubaren Flächen war dies bislang nicht in flächensparender Weise möglich. Hierzu wird eine Grundflächenzahl erstmal festgesetzt. Sie entspricht der bisherigen Geschossflächenzahl, die ihrerseits um 0,1 Punkte angehoben wird, um zumindest in einem angemessenen Umfang eine zweigeschossige Nutzung zu fördern, ohne die ursprünglichen Planungsziele zur Bebauungsdichte aufzugeben. Die Festsetzung der Hauptfirstrichtung wird aufgegeben, da für sie angesichts der gebauten Umgebung der verhältnismäßig flachen Geländeneigung keine Notwendigkeit mehr gesehen wird.In diesem Zusammenhang kann auch der Bezug der Baugrenzen zur bisherigen Hauptfirstrichtung aufgegeben und eine Begradigung der überbaubaren Fläche vorgenommen werden.

Der vorliegende Bebauungsplan dient der Innenentwicklung im Sinne des § 13a (1) BauGB, ohne dass eine zulässige Grundfläche, die den Grenzwert nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB überschreiten würde, festgesetzt wird. Der Bebauungsplan kann somit im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.4 „Unterer Kamp Nord“ 2. Änderung im OT Mehle mit Begründung wird gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 29.3.2021 bis 30.4.2021 einschließlich

im Fachbereich Bau und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten

Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung). Da aufgrund der Corona Pandemie das Rathaus derzeit geschlossen ist, wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Rufnummer 05068-46440 gebeten.
Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr.4 „Unterer Kamp Nord“ 2. Änderung im OT Mehle unberücksichtigt bleiben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


gez. Schurmann
Bürgermeister