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26.10.2020

Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 4 "Im Teiche" im Ortsteil Wülfingen - 1. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 14.9.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Teiche“ im Ortsteil Wülfingen 1. Änderung gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Teiche“ im Ortsteil Wülfingen 1. Änderung befindet sich im Süden von Wülfingen, östlich der Bundesstraße 3 und wird, wie auf der nachfolgenden Karte dargestellt, begrenzt.

Bebauungsplan Nr. 4 "Im Teiche" © LGLN
Bebauungsplan Nr. 4 "Im Teiche" © LGLN

Ziel und Zweck der Planung
Durch diese Bebauungsplanänderung soll eine Erweiterung des vorhandenen Senioren- und Pflegeheims ermöglicht werden, um einen entsprechenden Bedarf decken zu können. Zu diesem Zweck werden die Grund- und Geschossflächenzahl erhöht sowie die überbau
bare Fläche erweitert. Im Westen zum Gewässer hin wird die Baugrenze allerdings in der bisherigen unregelmäßigen Form beibehalten, da eine Begradigung oder gar Verlegung in Richtung Gewässer dessen Schutzanspruch widersprechen würde. Die textlichen Festsetzungen werden aus dem Ursprungsplan sinngemäß, aber präzisiert übernommen. Ein Änderungsbedarf besteht hier nicht. Danach muss die bauliche Nutzung auch bei ihrer Erweiterung in demselben Gleichgewicht zur Begrünung des Änderungsbereiches bleiben.

Die vorliegende Bebauungsplanänderung dient der Innenentwicklung im Sinne des § 13a (1) BauGB, ohne dass eine zulässige Grundfläche, die den Grenzwert nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB überschreiten würde, festgesetzt wird.
Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 0,4032 ha.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Teiche“ im Ortsteil Wülfingen 1. Änderung mit Begründung wird gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit vom

02.11.2020 bis einschließlich 02.12.2020

im Fachbereich Bau und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten

Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist gem. §13 a Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.

Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (An-hörung). Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 4 „Im Teiche“ im Ortsteil Wülfingen 1. Änderung unberücksichtigt bleiben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

gez. Schurmann
Bürgermeister

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 14.9.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Teiche“ im Ortsteil Wülfingen 1. Änderung gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

 

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4 „Im Teiche“ im Ortsteil Wülfingen 1. Änderung befindet sich im Süden von Wülfingen, östlich der Bundesstraße 3 und wird, wie auf der nachfolgenden Karte dargestellt, begrenzt.