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13.01.2020

Öffentliche Bekanntmachung über die Widmung und Benennung von Straßen in der Stadt Elze, Landkreis Hildesheim

Der Rat der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 04.12.2019 beschlossen, die Straßen, die im Zuge der Erweiterung des Baugebietes Hanlah-Nord-D (2. Bauabschnitt) erstellt werden, uneingeschränkt als Gemeindestraßen dem Gemeingebrauch i.S.d. § 3 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 6 des Niedersächsischen Straßengesetztes (NStrG) in der Fassung vom 24. September 1980, zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.06.201810.2009 (Nds. GVBl. S. 112) für den öffentlichen Verkehr wie folgt zu widmen:

  • Falkenstraße (Planstraße 1)
  • Amselweg (Planstraße 2)
  • Starenweg (Planstraße 3)
  • Meisenweg (Planstraße 4)
  • Fritz-Lyncker-Straße (Planstraße 5)
  • Von-Hanffstengel-Straße (Planstraße 6a u. 6b)
  • Hermann-Schiermann-Straße (Planstraße 7 u. 8)
  • Fritz-Rehm Straße (Planstraße 9, 10, 11)
Übersicht der Straßen im 2. Bauabschnitt Hanlah Nord D
Übersicht der Straßen im 2. Bauabschnitt Hanlah Nord D

Die rosa gekennzeichneten Fußwege werden auf die Benutzung von Fußgängern und Radfahrern beschränkt. Die Widmung wird erst wirksam werden, wenn die Straßen endausgebaut wurden und im Eigentum der Stadt Elze stehen.

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Elze.

Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 3017 Hannover, zu erheben.

gez. Pfeiffer

Bürgermeister