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Vergnügungssteuer Festsetzung

Nr. 99102034002000

Leistungsbeschreibung

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Gegenstand der Steuer ist der Betrieb von Spielgeräten; Rechtsgrundlage ist die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Elze.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Die Gemeinden/ Städte sind für die Festlegung und Erhebung der Vergnügungssteuer zuständig.

Welche Gebühren fallen an?

Seit dem 01.07.2019 ist die neue Vergnügungssteuersatzung in Kraft; danach bestimmt sich die Steuer für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis. Bei der Besteuerung nach dem Spieleinsatz des jeweiligen Kalendermonats beträgt die Steuer 15 v.H. der Bruttokasse, mindestens jedoch 60,00 €; für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit wird eine Pauschalsteuer von 18,00 € bis 300,00 € je Gerät und Kalendermonat erhoben.

Der/Die Steuerschuldner/in hat innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf eines Erhebungszeitraumes (Kalendermonat) eine Steuererklärung auf einem von der Stadt Elze vorgeschriebenen Vordruck abzugeben, die Steuer selbst zu berechnen und Zählwerkausdrucke beizufügen; diese Steuererklärung wirkt als Steueranmeldung. Wird die Steuererklärung nicht, nicht rechnerisch richtig, nicht rechtzeitig oder unvollständig abgegeben, so setzt die Stadt Elze die Steuer durch schriftlichen Bescheid fest. Dabei kann von den Möglichkeiten der Schätzung der Besteuerungsgrundlage und der Festsetzung von Verspätungszuschlägen Gebrauch gemacht werden.

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Rechtsgrundlage