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Städtebauförderung

Was bedeutet das?
Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in Städten und Gemeinden wird seit 1971 gemeinsam von Bund und Ländern gefördert. Seitdem wurden für die städtebauliche Erneuerung in Niedersachsen Städtebauförderungsmittel des Landes (einschließlich Bundesfinanzhilfen) in Höhe von rd. 1,6 Mrd. Euro für mehr als 370 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bereitgestellt.
Ziel der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen ist die Behebung städtebaulicher Missstände bzw. Bewältigung städtebaulicher Funktionsverluste in festgelegten Erneuerungsgebieten durch den Einsatz von Fördermitteln.

Was bedeutet Städtebauförderung konkret für Elze?

Der Ist-Zustand und die Entwicklungsziele wurden in den vorbereitenden Untersuchungen erarbeitet und im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) festgehalten. Durch die fundierte Ausarbeitung wurde Elze im März 2011 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Im Juli 2011 wurden der Sanierungsbeirat gegründet und Maßnahmen erarbeitet, die den Missständen entgegenwirken können. Durch Sanierungsmaßnahmen soll die Stadt Elze attraktiver werden und sich als Standort für Gewerbe, Kultur sowie zum Wohnen, Arbeiten und Leben weiterentwickeln.

Der städtebauliche Rahmenplan, in dem die Entwicklungsziele festgelegt wurden, wurde am 24.06.2013 vom Rat beschlossen. Er besteht aus mehreren Teilen: Freiraum und Verkehr, Struktur- u. Innenentwicklung, Architekturteil-, sowie dem Verkehrs- und Einzelhandelskonzept für Elze.

Im Rahmen der Innenstadtentwicklung wurde durch die Architektin Petra Willke-Fischer in gut 3-jähriger Tätigkeit für die Stadt Elze ein Konzept für die bedarfs- und altersgerechte Entwicklung und Umsetzung von Wohnformen sowie Wohnprojekten entwickelt und Ende 2015 erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge der Arbeit von Frau Willke-Fischer ist das Netzwerk Zukunft Elze entstanden.

Werden private Maßnahmen gefördert?

Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, die im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen, können finanziell gefördert werden, sofern sie Stadtbild prägend sind. Das ist eine Einschränkung im Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Leider fallen nicht alle Gebäude im Sanierungsgebiet darunter. Hierzu gibt es eine Liste, die mit dem Ministerium abgestimmt wurde.

Private Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden mit sehr hoher und hoher Ortsbild prägender Bedeutung können unter bestimmten Voraussetzungen finanziell gefördert werden, wenn das Gebäude Mängel oder Missstände im Sinne des § 177 Baugesetzbuch (BauGB) aufweist. Die Gestaltung und die Materialien der Sanierungsmaßnahme sind mit der Stadt Elze abzustimmen und dürfen den Sanierungszielen nicht entgegenstehen. Kommt eine aktive Förderung infrage, wird ein Fördervertrag zwischen der Stadt Elze und dem Eigentümer abgeschlossen.
Besondere Regelungen gelten für denkmalgeschützte Häuser. Hier ist zunächst vor Durchführung der Sanierungsmaßnahme die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde (Kreisverwaltung Hildesheim) einzuholen.

Für Gebäude der Kategorien Mittel bis Normal Ortsbild prägend kommt unter Umständen eine passive Förderung (Steuerliche Abschreibung der Aufwändungen über 10 Jahre) in Frage.

In welcher Höhe wird die Sanierung gefördert?

Die aktive Förderung beträgt bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtaufwändungen. Aufgrund der vielfältigen Regelungen wird empfohlen, sich vor Durchführung der Sanierungsmaßnahme mit der Stadt Elze in Verbindung zu setzen.

Die Erteilung von Aufträgen oder der Kauf von Material vor Abschluss eines Fördervertrages hat zur Folge, dass die Maßnahme nicht mehr bezuschusst werden kann.
Unabhängig davon, ob eine Maßnahme förderfähig ist oder nicht, ist für jede Maßnahme an einem Gebäude im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet eine sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß §§ 144, 145 BauGB bei der Stadt Elze zu beantragen. Ungenehmigte Vorhaben sind rechtswidrig.