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05.11.2019

Bekanntmachung zum Bebauungsplanes Nr. 32 „Hanlah Nord D“ 6. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 01.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Hanlah Nord D“ 6. Änderung gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 32 „Hanlah Nord D“ 6. Änderung befindet sich am nördlichen Stadtrand von Elze westlich der Bundesstraße 1 und wird, wie auf der nachfolgenden Karte dargestellt, begrenzt.

Bebauungsplan Nr. 32 »Hanlah Nord D« 6. Änderung
Bebauungsplan Nr. 32 »Hanlah Nord D« 6. Änderung

Ziel und Zweck der Planung

Am Kernort Elze wurde 1999 der Bebauungsplan Nr. 32 "Hanlah-Nord-D" aufgestellt, um im Norden der Stadt ein langfristig umzusetzendes Konzept für das Wohnen bereitzustellen. Der Bebauungsplan umfasst insgesamt eine Fläche von rd. 23 ha. In den Folgejahren wurden für den Bebauungsplan fünf Änderungen durchgeführt, die die Örtliche Bauvorschrift, Teilbereiche im Süden sowie die Grundflächenzahl im gesamten B-Plangebiet betrafen.

Mittlerweile ist der westliche Bereich des B-Planes vollständig bebaut. Es besteht eine dringende Nachfrage nach weiterem Wohnraum für Einfamilien- und Doppelhäuser in Elze. Als zweiter Bauabschnitt soll jetzt der mittlere Bereich des B-Planes umgesetzt werden, der von der gemeinsamen Baulandentwicklungsgesellschaft der Stadt Elze mit der Volksbank Hildesheim (ELBEG mbH & Co.KG) erschlossen wird. Für die Umsetzung des Vorhabens sind Anpassungen des B-Planes an jetzt bestehende Absichten und geänderte Anforderungen erforderlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32 „Hanlah Nord D“ 6. Änderung mit Begründung wird gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit

vom 13.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019

im Fachbereich Bau und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten

Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist gem. §13 a Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.

Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung). Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden.Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Hanlah Nord D“ 6. Änderung unberücksichtigt bleiben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt.

gez. Pfeiffer

Bürgermeister