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Informationen zur Bauleitplanung

Das Bauleitverfahren beinhaltet zwei Schritte, in die der Bürger eingebunden ist: Die „Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit“ nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die „öffentliche Auslegung“ nach § 3 Absatz 2 BauGB.

Durch die "frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit" wird den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich über Ziele und Zwecke der Planung, eventuelle Planungsalternativen und die etwaigen Auswirkungen der Planung zu informieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Planungsinhalte zu erörtern und sich zu diesen zu äußern.

In der "öffentlichen Auslegung" wird der förmliche Entwurf des Bauleitplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Während des Auslegungszeitraums kann jeder Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Allerdings ist hierbei eine Frist einzuhalten.

Rechtlicher Hinweis:
Die offiziellen Planungsunterlagen liegen im Rathaus der Stadt Elze zur Einsichtnahme aus. Eine Erörterung sollte vor Ort stattfinden. Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich einer Erleichterung, sich über die jeweiligen Pläne zu informieren.



Derzeit wird zu folgendem Planverfahren ein Beteiligungsverfahren durchgeführt:

Derzeit keine Planverfahren