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10.11.2025

Bekanntmachung Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 »Südtangente« mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 28 »Mühlenfeld II« und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elze

Der Rat der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 05.11.2025 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südtangente“ der Stadt Elze gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung einschließlich der Begründung beschlossen. Gleichzeitig erfolgt die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Mühlenfeld II“ sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elze.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südtangente“, 3. Änderung befindet sich im Bereich der Straße Am Stadion und wird, wie auf der nachfolgenden Karte umrandet dargestellt, begrenzt.

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes


Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südtangente“ der Stadt Elze, nebst Begründung kann vom Tage dieser Bekanntmachung an bei der Stadt Elze, Zimmer 28, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der 3. Änderung des Bebauungsplanes kann dabei Auskunft gegeben werden.

Öffnungszeiten:
Montag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

Die Planunterlagen können ebenfalls auf der Internetseite der Stadt Elze (www.elze.de) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 und 2a beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes zum Flächennutzungsplan und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Elze geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 u. 2, sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim wird die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südtangente“ mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Mühlenfeld II“ und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elze rechtsverbindlich.


Elze, den 06.11.2025

gez. Schurmann
Bürgermeister

Hier geht es zu den Planunterlagen