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10.12.2019

SuedLink: Ankündigung von Kartierungsarbeiten in der Stadt Elze

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell finden bereits Vorarbeiten für die Planfeststellung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen.

Kartierungsarbeiten
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfän-gen erfolgen.

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei nebenstehenden Kontakten angezeigt werden und diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes i.V.m. § 18 Absatz 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz. Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in Elze im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.10.2020. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste. Diese liegt im Rathaus Elze, Zimmer 27, Hauptstraße 61, 31008 Elze zwischen dem 10.12.2019 und 31.10.2020 zur öffentlichen Einsicht aus. Mitarbeiter der Vorhabenträger oder von ihnen beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten bei Bedarf in Kontakt treten, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen (z.B. Nistkästen oder Lockstöcke) ausgebracht werden.