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Europawahl 2024

Die 10. Wahl des Europäischen Parlaments findet am Sonntag, 9. Juni 2024, statt. In Deutschland werden 96 Europaabgeordnete gewählt.

Gewählt wird nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In der Bundesrepublik regeln das Europawahlgesetz und die Europawahlordnung das Wahlverfahren. Deutsche Staatsangehörige sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger können ihre Stimme abgeben, sofern sie mindestens 16 Jahre alt und an ihrem Wohnort ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Es ist auch möglich, per Briefwahl oder aus dem Ausland zu wählen.

Alles was Sie zur Europawahl 2024 wissen sollten, finden Sie hier.



Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Gesucht werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Europawahl am 09. Juni 2024

Am Sonntag, den 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. In Elze werden für den Wahlsonntag insgesamt rund 80 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie wirken in Wahlvorständen mit und dienen für die Wählerinnen und Wähler als unmittelbarer Ansprechpartner.

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen haben die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung während der Wahlzeit zu überwachen, dabei die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler anhand des Wählerverzeichnisses festzustellen sowie die Stimmzettel auszugeben. Nach Ablauf der Wahlzeit obliegt dem Wahlvorstand das Auszählen der Stimmen im Wahllokal, für dessen Stimmbezirk er gebildet worden ist.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten für die entsprechende Wahl berufen. Für die Berufung der Wahlvorstände ist die Gemeinde zuständig. Dabei werden zunächst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände einzureichen, die nach Möglichkeit auch vorrangig zu berücksichtigen sind. Diese Aufforderung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Für die Tätigkeiten als Wahlhelfer wird nach den Vorschriften der Europawahlordnung (EuWO) eine finanzielle Entschädigung gezahlt.

Sollten die Wahlvorstände nicht ausreichend besetzt werden können, wird darauf hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet ist. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus den in § 9 Europawahlordnung (EuWO) bezeichneten Gründen abgelehnt werden.

Interessierte Wahlberechtigte werden gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Elze, Hauptstr. 61, Madleen Bütow, Zimmer 13 (E-Mail: m.buetow@elze.de oder Tel. 05068 464-0), zu wenden. Wir freuen uns auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und auf das Interesse, die Stadt Elze zu unterstützen.