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Personalausweis Meldung wegen Verlust

Nr. 99008001014002

Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ersatzdokumenten, wie Reisepass oder Geburtsurkunde zum Nachweis der Identität

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Verfahrensablauf

Die betroffene Person muss persönlich vorstellig werden.

Gebühren

  • Kostenfrei
    Bei Verlustmeldung

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Was sollte ich noch wissen?

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport