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Rat und Ausschüsse

Die Grundlage für die Wahl und Zusammensetzung des Rates bildet das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Dort sind auch Zuständigkeiten und Verfahrensgrundsätze geregelt.

Die Wahlperiode beträgt 5 Jahre. Die gegenwärtige Wahlperiode hat am 01. November 2021 begonnen und endet am 31. Oktober 2026. Für eine Stadt in der Größenordnung Elzes sind insgesamt 24 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen. Außerdem ist der Bürgermeister Ratsmitglied. Er darf in dieser Eigenschaft keiner Fraktion angehören.

Die Sitzungen des Rates sind grundsätzlich öffentlich - es sei denn, dass schutzwürdige Interessen einen Ausschluss der Öffentlichkeit erforderlich machen. Über die Angelegenheiten, welche öffentlich behandelt werden, können Sie sich anhand der Beschlussvorlagen informieren.

Zur Vorbereitung der Ratsbeschlüsse werden (Fach-) Ausschüsse gebildet, die ebenfalls öffentlich tagen. Im Rahmen der Einwohnerfragestunde haben Sie die Möglichkeit, sowohl in den Ausschusssitzungen als auch in den Ratssitzungen Fragen an den Rat oder die Verwaltung zu richten.

Die Sitzungstermine der Rats- und Ausschusssitzungen finden Sie im Sitzungskalender.