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09.02.2023

Bewerbung zur Jugendschöffenwahl 2023

Nachdem kürzlich ein Aufruf zur Bewerbung für die Schöffenwahl stattgefunden hat, werden nunmehr im Jahr 2023 deutschlandweit auch die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendstrafgerichte neu gewählt. Deren Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024 und dauert fünf Jahre bis Ende 2028.

Interessierte Bewerber können sich bis zum 24.03.2023 auf die Vorschlagsliste setzen lassen, in dem Sie sich mit dem Bewerbungsformular an die Stadt Elze wenden. Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de

Für Rückfragen zur Jugendschöffenwahl steht Ihnen Herr Symolka unter nebenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung

Voraussetzungen
Sie können sich zur Wahl der Jugendschöffin und des Jugendschöffen stellen, wenn Sie:

  • zwischen 25- bis 69 Jahre alt sind,
  • Ihren Wohnsitz in der Stadt Elze haben,
  • deutsche Staatsbürgerin/deutscher Staatsbürger sind,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden sind,
  • gegen Sie kein strafrechtliches Ermittlungsverfahren läuft,
  • nicht hauptamtliche/r oder inoffizielle/r Mitarbeiter/in des Staatssicherheitsdienstes der DDR waren,
  • sich nicht in der Insolvenz befinden und auch keine eidesstattliche Versicherung über Ihr Vermögen gegeben haben,
  • nicht Richterin/Richter, Beamtin/Beamter in der Staatsanwaltschaft, Notarin/Notar, Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, gerichtliche/r Vollstreckungsbeamt/in, Polizeivollzugsbeamtin/Polizeivollzugsbeamte oder Gerichtshelferin/Gerichtshelfer sind.
  • Die Bewerber*innen dürfen nicht gleichzeitig für die Schöffenwahl vorgeschlagen worden sein.