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01.12.2021

Bei Rathausbesuch gilt 3G-Regel

Ab sofort gilt für alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses sowie in den Räumlichkeiten des Integrationsbüros (Hauptstraße 6) die 3G-Regel.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vor einem Besuch in jedem Fall einen Termin zu vereinbaren. Beim Besuch ist dann gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus oder alternativ ein Nachweis eines aktuellen Coronatests vorzulegen.