Bei Rathausbesuch gilt 3G-Regel
Ab sofort gilt für alle Besucherinnen und Besucher des Rathauses sowie in den Räumlichkeiten des Integrationsbüros (Hauptstraße 6) die 3G-Regel.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, vor einem Besuch in jedem Fall einen Termin zu vereinbaren. Beim Besuch ist dann gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Nachweis des Impf- oder Genesenenstatus oder alternativ ein Nachweis eines aktuellen Coronatests vorzulegen.