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Bürgerservice

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Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung

Nr. 99108020224000

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion, aktualisiert am 09.10.2012