Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung nach Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Nach einer Namensänderung bei einer Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Personalausweis benötigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Welche Gebühren fallen an?
Informationen zu Gebührenregelungen bezüglich der Aktivierung von Funktionen enthält die Leistung "Personalausweis Ausstellung".
- Gebühr: 30,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr: 28,80 Euro
Antragsteller ab 24 Jahren - Gebühr: 22,80 Euro
Antragsteller unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche - Gebühr: 13,00 Euro
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Anträge / Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Rechtsgrundlage
Siehe auch
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport