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Bürgerservice

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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

Nr. 99115005011002

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Voraussetzungen

  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

Verfahrensablauf

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport