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Kinderreisepass Meldung wegen Diebstahl
Nr. 99085003014001Der Diebstahl eines Kinderreisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
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Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport