Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Nr. 99008004180002Sie können jederzeit (während der Gültigkeit des Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Ansprechpunkt
An Ihr örtliches Bürgeramt
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Formulare
nicht angegeben
Onlinedienste
Frist
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Urheber
nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal