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Ehrenamtskarte beantragen

In Niedersachsen sind 3,2 Millionen Menschen freiwillig für das Gemeinwohl tätig. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft und tragen zu einem lebenswerten Niedersachsen bei. Für diesen Einsatz gebührt allen bürgerschaftlich Aktiven Dank. Er ist unbezahlbar und verdient öffentliche Würdigung.

Die Niedersächsische Ehrenamtskarte ist eine attraktive Auszeichnung, um herausragendes Engagement zu würdigen. Hiermit wird denen etwas zurückgegeben, die sich in besonderer Weise für den Nächsten einsetzen, unser Zusammenleben bereichern und die Solidarität in unserer Gesellschaft fördern.

Mit der Ehrenamtskarte genießen Sie Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen und bei zahlreichen Anbietern. Ob Sport, Kultur oder Freizeit - die Bereiche, in denen Sie die Karte einsetzen können, sind vielfältig.

Voraussetzungen

  • Sie üben eine freiwillige gemeinwohlorientierte Tätigkeit ohne Bezahlung von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr aus.
  • Zum Zeitpunkt der Beantragung einer Ehrenamtskarte besteht Ihr freiwilliges Engagement bereits mindestens zwei Jahre (oder jeweils seit Bestehen der Organisation), und Sie wollen Ihren Einsatz für das Ehrenamt auch zukünftig fortsetzen.
  • Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer Juleica (JugendleiterCard) und unter 21 Jahre alt sind, muss Ihr freiwilliges Engagement mindestns seit einem Jahr bestehen.
  • Sie üben Ihr Engagement in Niedersachsen aus oder wohnen hier und sind außerhalb Niedersachsens ehrenamtlich tätig.
  • Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können die niedersächsische Ehrenamtskarte ohne weiteren Nachweis beantragen – der grundsätzlich nötige Nachweis über die Dauer das Engagements muss also von diesem Personenkreis nicht mehr erbracht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mithilfe eines Online-Formulars erstellen Sie Ihren individuellen Antrag als PDF-Datei. Diesen Antrag müssen Sie auf Papier ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen, von der Organisation, für die Sie tätig sind, ebenfalls unterzeichnen lassen und schließlich in Papierform einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert in Abhängigkeit der unterschiedlichen Vergabemodalitäten in den jeweiligen Kommunen. Durchschnittlich können Sie von einer vier- bis sechswöchigen Bearbeitungsdauer ausgehen.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Was sollte ich noch wissen?

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsische Staatskanzlei