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Bürgerservice

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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Nr. 99012008001001

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

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Wenden Sie sich bitte an den

Landkreis Hildesheim »

Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

05121 309-0
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Auf der Internetseite des Landkreises Hildesheim können Sie sich die direkten Zuständigkeiten zu dieser Dienstleistung anzeigen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

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Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung