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Bürgerservice

Das Land Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Landkreisen den Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) entwickelt. Hier werden Ihnen für eine Vielzahl von Dienstleistungen wertvolle Informationen, Formulare sowie die zuständigen Ansprechpartner in den Behörden bereitgestellt.

Dieser Bereich enthält zu einem Großteil Dienstleistungen, für die Sie einen Ansprechpartner bei der Stadt Elze oder dem Landkreis Hildesheim haben.

Sollten Sie die von Ihnen gesuchte Dienstleistung hier nicht finden, nutzen Sie bitte direkt den Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen.


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Anzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild

Nr. 99110003001002

Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung mindestens vier Wochen vor deren Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.

Zuständige Stelle

Ihr Ansprechpartner sind die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen, der Region Hannover sowie der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich bitte an den

Landkreis Hildesheim
Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

Auf der Internetseite des Landkreises Hildesheim können Sie sich die direkten Zuständigkeiten zu dieser Dienstleistung anzeigen lassen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Veterinärbehörde nach Anzeigevordrucken.
  • Formlose Anzeige mit folgendem Inhalt:
    • Art, Zahl und Geschlecht der zu haltenden Tiere
    • Angaben zur verantwortlichen Person für die Tätigkeit
    • Angaben über Größe und Ausgestaltung des zu errichtenden Geheges
  • Sachkundenachweise für die jeweiligen Personen, die Umgang mit den Tieren haben
  • Skizze(n) der Haltungseinrichtung(en

Voraussetzungen

  • Die Anzeige muss spätestens vier Wochen vor Tätigkeitsbeginn der zuständigen Veterinärbehörde vorliegen.
  • Außerdem müssen Sie die tierschutzrechtlichen Haltungsanforderungen, insbesondere zur Erfüllung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sicherstellen.
  • Die Anzeige enthält alle erforderlichen Angaben.
  • Alle erforderlichen Unterlagen liegen vor.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Stelle eingereicht haben, werden die Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.

Formulare

  • Formlose Anzeige 
  • Ggf. stellt Ihre zuständige Stelle weitere Unterlagen zur Anzeige zur Verfügung. Bitte nehmen Sie daher Kontakt mit Ihrer zuständigen Veterinärbehörde auf.

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 06.01.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz