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Ortsvorsteher in den Ortsteilen

Die für die 6 Ortschaften der Stadt Elze bestellten Ortsvorsteher/innen vertreten die Belange der Ortschaft gegenüber der Stadt und stehen für alle Einwohner/innen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Einwohner/innen der Ortsteile können sich u.a. mit folgenden Anliegen an die Ortsvorsteher/innen wenden:

  • Beglaubigungen
  • Ausstellung von Bescheinigungen
  • Meldung von Beschädigungen oder Gefahrenstellen in der Ortschaft
  • Ideen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Ortschaft
  • Meldung als freiwilliger Wahlhelfer

Die weiteren Aufgaben sind in der Hauptsatzung geregelt.

Der Rat bestimmt den/die Ortsvorsteher/in für die Dauer der Wahlperiode auf Grund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsfrauen und Ratsherren die meisten Stimmen erhalten hat. Sie oder er ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und muss in der Ortschaft wohnen, für die sie oder er bestellt ist.

Als Ortsvorsteher/in kann jeder im Ortsteil wohnende Einwohner bestimmt werden.