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15.04.2019

Wespenbekämpfung durch die Freiwillige Feuerwehr Elze wird eingestellt

In den vergangenen Jahren hat die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Elze die Wespenbekämpfung durchgeführt, wenn entsprechende Hilfeersuchen bei der Feuerwehreinsatzleitstelle oder in der Stadtverwaltung eingegangen sind.

Aufgrund der Rechtslage dürfen Wespen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bekämpft werden. Demnach, wenn von diesen eine erhebliche Gefahr ausgeht. Da dieses jedoch schwierig zu beurteilen ist und um Rechtsverletzungen zu umgehen, bietet die Freiwillige Feuerwehr diese freiwillige Leistung ab sofort nicht mehr an.

Die Verwaltung verweist zur Bekämpfung an private Schädlingsbekämpfer, die sich auf diesen Bereich spezialisiert haben.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Bekämpfung von Wespen ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belegt werden kann. Hummeln und Hornissen dürfen nicht bekämpft und nur durch Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde umgesiedelt werden.

Nähere Informationen zum Umgang mit Wespen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.