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Bürgerservice

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Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

Nr. 99107013017000

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden und werden nunmehr wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an den

Landkreis Hildesheim »

Marie-Wagenknecht-Straße 3
31134 Hildesheim

05121 309-0
Kontaktformular

Auf der Internetseite des Landkreises Hildesheim können Sie sich die direkten Zuständigkeiten zu dieser Dienstleistung anzeigen lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Rechtsgrundlage

Bemerkungen

Diese Leistung wurde vorläufig veröffentlicht und wird in Kürze validiert.